Fachgruppe - Bau und Immobilien
Die Fachgruppe stellt sich vor
Die Fachgruppe vertritt die Interessen aller Kolleginnen und Kollegen, die in Hessen mit Aufgaben des staatlichen Hochbaus sowie Liegenschafts- und Immobilienangelegenheiten betraut sind. Dies sind insbesondere Architekten, Bau-, Maschinenbau-, Haustechnik- und Elektro-Ingenieure sowie Immobilienkaufleute und diplomierte Fachkräfte aus dem Immobilienmanagement, sowohl im Angestellten- als auch im Beamtenverhältnis.
Ein Großteil unserer Mitglieder ist im Landesbetrieb Bau-und Immobilien Hessen (LBIH), entstanden 2016 aus den beiden ehemaligen Landesbetrieben Hessisches Baumanagement (hbm) und Hessisches Immobilienmanagement (HI), tätig.
Dem LBIH obliegt als Dienstleiter das operative Geschäft, d.h. die Projektorganisation bei der Beratung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland und die Erbringung von Dienstleistungen des Facility Managements in der Betriebs- und Nutzungsphase in landeseigenen oder vom Land Hessen angemieteten Gebäuden und Grundstücken.
Weitere Tätigkeitsfelder unserer Fachgruppenmitglieder sind unter anderem beim Hessischen Ministerium der Finanzen. Dort sind sie insbesondere für bauspezifische Grundsatzangelegenheiten, Investitionsplanungen und die Beratung öffentlicher Bauherren zuständig. Für die Organisation und Abwicklung von Bauprojekten des Bundes im Bundesland Hessen ist die Oberfinanzdirektion Frankfurt zuständig, die die Aufgabe in Organleihe wahrnimmt. Die technische, finanzielle und verwaltungsmäßige Abwicklung obliegt hierbei dem LBIH. Mitglieder der Fachgruppe Hochbau sind auch in den Fachabteilungen verschiedener Ministerien sowie bei Städten und Gemeinden tätig.
Die Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben durch eine naturwissenschaftlich-technische Fachverwaltung ist Garant für die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften. Sie ist in besonderem Maße den Grundsätzen der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von Steuermitteln verpflichtet und erfüllt dies durch die Überprüfung und Überwachung des wirtschaftlichen Handelns aller am Bauprozess oder im Gebäudebetrieb beteiligten privaten Auftragnehmer. Besonderer Stellenwert wird hierbei auch der Durchführung von Korruptionsschutz-maßnahmen sowie der CO2-Minderung in den Bauprojekten und im Gebäudebestand beigemessen.
Vorstand FG Bau und Immobilien