Tarifpolitik
Erstellt: 08. Januar 2020
Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung des TV-H für Ingenieurinnen und Ingenieure, Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister nur auf Antrag möglich
In der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen vom 29. März 2019 haben sich die Tarifvertragsparteien u. a. auf neue Tätigkeitsmerkmale für Ingenieurinnen und Ingenieure, Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister verständigt. Die Neuregelungen in der Entgeltordnung sind zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten.
Eine automatische Eingruppierung nach den neuen Tätigkeitsmerkmalen findet nicht statt. Eine Höhergruppierung erfolgt nur auf Antrag. Ebenfalls wird ein nach den neuen Tätigkeitsmerkmalen erstmalig bestehender Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage nur auf Antrag gewährt. Für den Höhergruppierungsantrag sind keine Formerfordernisse vorgeschrieben. Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ist jedoch eine schriftliche Antragstellung erforderlich. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Zur Abwägung der finanziellen Vor- oder Nachteile empfiehlt der BTB Hessen seinen tarifbeschäftigten Mitgliedern, sich mit einem Auskunftsersuchen zur Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) an den Arbeitgeber zu wenden. Ein Musterschreiben kann bei der Geschäftsstelle des BTB Hessen angefordert werden.