Zur Geltendmachung bzw. Wahrung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Ansprüche für das Haushaltsjahr 2025 wird für folgende Statusgruppen empfohlen, Widerspruch einzulegen und den Anspruch geltend zu machen:
Landesbeamtinnen und -beamte (auch auf Probe) sowie Landesversorgungsempfängerinnen und -empfänger, die bislang noch keine Ansprüche geltend gemacht haben sowie
Beamtinnen und -beamte (auch auf Probe) sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund und bei den Kommunen, sofern dies nicht bereits einmal geschehen ist und keine entsprechende Erklärung des jeweiligen Dienstherrn über den Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen abgegeben wurde.
Musterschreiben können von unseren Mitgliedern unter Angabe der Mitgliedsnummer bei mir angefordert werden.
Die Geltendmachung der Ansprüche bei der jeweiligen Bezügestelle muss spätestens bis zum 31.12.2025 erfolgt sein.