Worten müssen auch Taten folgen

Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen

Erstellt: 09. Juni 2019

Am 29. März 2019 hatten sich das Land Hessen und die Gewerkschaften, nach mehr als 17 Stunden Verhandlungen, auf einen Tarifabschluss geeinigt. „Wir haben für die hessischen Beschäftigten ein kräftiges Lohnplus von acht Prozent für
33 Monate vereinbart. Es gibt aber nicht nur mehr Geld: Wir legen mit unserem Nachwuchspaket und weiteren Verbesserungen für Fachkräfte einen maßgeschneiderten und zukunftsorientierten Hessentarif vor, der bestens zu den Bedürfnissen der Frauen und Männer im Dienste des Landes passt. Hessen bietet allen Beschäftigten ein modernes Leistungsportfolio an. Außerdem ist unser Tarif besonders familienfreundlich. Wir können so als moderner Arbeitgeber selbstbewusst in den Wettbewerb um die besten Köpfe eintreten. Diese guten Ergebnisse wollen wir auch auf unsere Beamtinnen und Beamten übertragen“, so der Hessische Innenminister Peter Beuth vor der Presse.

Gesetzentwurf liegt zur Stellungnahme vor

Mit Drucksache 20/625 legten nunmehr die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis90/DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vor. Nach Überweisung an den Innenausschuss haben nunmehr auch die Gewerkschaften die Gelegenheit zu diesem Stellung zu nehmen. Der Landesvorstand des BTB Hessen hat die Drucksache intensiv beraten und in seiner Stellungnahme wie nachfolgend dargestellt, die Abweichungen zum Tarifergebnis aufgelistet. So werden die in den Tarifverhandlungen erzielten Änderungen und Verbesserungen der Eingruppierung der Arbeitnehmer/-innen in der Informations- und Kommunikationstechnik, der Ingenieurinnen und Ingenieure, Technikerinnen und Techniker und Meisterinnen und Meister bei den Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten dieser Fachrichtungen im vorgelegten Gesetzentwurf nicht aufgegriffen. Dies gerade, da im Themenfeld laufbahnrechtlicher Regelungen bei den technischen und naturwissenschaftlichen Fachrichtungen seit Jahren ein Mangel an Handlungsoptionen festgestellt wird. Auf Bundesebene hat man vor geraumer Zeit reagiert und auf Grundlage des Fachkräftegewinnungsgesetzes Verbesserungen der Eingangsbesoldung vorgenommen
(§ 23 BBesG). Die sich aus dem Dienstrecht ergebenen Anforderungen, welche von den in den technisch-naturwissenschaftlichen Verwaltungen eingesetzten Bediensteten erwartet werden, zeigen hinsichtlich amtsangemessener Alimentation seit Jahren erhebliche Diskrepanzen zum Tarifrecht. Erschwerend kommt hinzu, dass Fachstellen nicht mehr mit den Fachleuten entsprechender Qualifikation besetzt werden. Das führt zu defizitären Verwaltungsentscheidungen und mangelndem Staatsvollzug. Beispielhaft seien hier nur Vollzugsdefizite bei diversen Bauprojekten oder die, durch Personalmangel, unzureichende Verwendung von Mitteln zur Aufrechterhaltung von Infrastruktur und Vernetzung angeführt.

Nachbesserung im Gesetzentwurf gefordert

Der BTB Hessen fordert in seiner Stellungnahme gegenüber dem Innenausschuss des Hessischen Landtags zum vorliegenden Gesetzentwurf eine Anpassung der Eingangsbesoldung in § 25 Abs. 1 und 2 Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG), wie auch der Obergrenzen für Beförderungsämter (Anlage IX zum HBesG). Gerade unter den Eindrücken des sich rasant verändernden Binnenmarktes wird es unumgänglich über verlässliche, gut qualifizierte und neutral agierende technische Fachverwaltungen zu verfügen, welche u. a. wichtige Beiträge zur wirtschaftlichen Stärke und Handlungsfähigkeit leisten.