24. März 2013

Das Verwaltungsgericht hat in der Sache der Anfechtung der Personalratswahl durch den BTB Hessen beim Regierungspräsidium in Darmstadt entschieden:
Die Wahl des Personalrates beim Regierungspräsidium Darmstadt vom 22. und 23. Mai 2012 wird hinsichtlich der Gruppe der Beamtinnen und Beamten für ungültig erklärt.

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