18. April 2013
Infos der Frauenvertreterin:
3 Entgeltpunkte bei der Rente auch für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben.
Bei Müttern deren Kinder vor 1992 geboren sind, wird bisher nur ein Erziehungsjahr pro Kind bei der Rente anerkannt, bei Müttern deren Kinder ab dem 1.1.1992 geboren sind werden 3 Jahre angerechnet.
Bitte helfen Sie diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, indem Sie die Petition zur Gleichberechtigung von Müttern unterzeichnen, die vor 1992 Kinder geboren haben:
https://www.openpetition.de/petition/online/3-entgeltpunkte-bei-der-rente-auch-fuer-muetter-die-ihre-kinder-vor-1992-geboren-haben
Auch Mütter deren Kinder vor dem 01.01.1992 geboren sind haben mindestens so viel Erziehungsleistungen erbracht, wie die mit jüngeren Kindern. Um so ungerechter ist es, ältere Mütter mit einem Erziehungsjahr abzuspeisen. Dieser Stichtag mit einem so wesentlichen Unterschied bei der späteren Rente ist völlig willkürlich und sachlich nicht begründet.